
Die EnDK hat am 29. August 2025 die «MuKEn 2025» verabschiedet. Diese sollen in die kantonalen Energiegesetze überführt und dabei – unter Wahrung der kantonalen Eigenheiten – weitgehend harmonisiert werden. Für die Biobrennstoffindustrie sind insbesondere Kapitel F, Artikel 1.35, Absätze 1 und 2 relevant. Sie sehen vor, dass Herkunftsnachweise (HKN) beim Baubewilligungsverfahren für den Ersatz von Wärmeerzeugern über die gesamte Lebensdauer des Heizkessels von zwanzig Jahren angerechnet werden können.

Hier geht’s zum MuKEn Bericht: MuKEn 2025 – Energiehub Gebäude
Quelle: www.energiehub-gebaeude.ch Beitrag online vom 29.8.2025


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