GRUNDLAGEN

Politik und Lobbying sind untrennbar miteinander verbunden. Ohne die politische Entscheidungsfindung gibt es keine gesetzlichen Grundlagen für wichtige Themen wie den Klimaschutz. Gleichzeitig ist es wichtig, dass die Stimmen und Bedürfnisse der betroffenen Branchen gehört werden. Als Verband vertreten wir die Interessen unserer Branche gegenüber der Politik, Behörden und anderen Verbänden. Dabei setzen wir uns für verlässliche, technologieneutrale und praxistaugliche Rahmenbedingungen für erneuerbare Treib- und Brennstoffe ein.

GESETZGEBUNG

  • 2007: Gründung Biofuels Schweiz, SKR-Projekte Bioethanol + Biodiesel

  • 2008: Steuererleichterung für Biotreibstoffe

  • 2008 bis 2012: 1. Kreditierungsperiode

  • 1.1.2013: CO₂-Gesetz tritt in Kraft / Gründung Stiftung KliK

  • 2014 bis 2020: 2. Kreditierungsperiode

  • 2018: Parlament versenkt Totalrevision CO₂-Gesetz

  • 2021 bis 2030: 3. Kreditierungsperiode

  • 2021: Volk lehnt Totalrevision CO₂-Gesetz ab

  • 2021: Parlament verlängert bestehende Massnahmen bis 31.12.2024

  • ab 2022: Revision des bestehenden CO₂-Gesetzes

  • 2025: Revidiertes CO₂-Gesetz tritt in Kraft (voraussichtlich)

Im Rahmen des Kyoto-Protokolls und des Pariser Klimaabkommens hat sich die Schweiz verpflichtet, die CO₂-Emissionen bis 2030 um 50 Prozent unter das Niveau von 1990 zu senken. Mit der Revision des CO₂-Gesetzes tut sich das Parlament schwer. Nach dem Volks-Nein zur Totalrevision des CO₂-Gesetzes im Juni 2021 steht nun eine moderate Revision zur Diskussion. Anreize statt neuer Steuern und Abgaben gelten dabei als Prämisse. Hält sich das Parlament an den Fahrplan des Bundesrates, tritt das revidierte Gesetz am 1. Januar 2025 in Kraft.

Mit dem revidierten CO₂-Gesetz gleicht sich die Schweiz bei den sozialen und ökologischen Kriterien für nachhaltige erneuerbare Treibstoffe dem europäischen Standard an. So haben die Treibstoffimporteure künftig die Wahl zwischen steuerbefreiten erneuerbaren Treibstoffen nach den bisherigen Kriterien (Swiss Finish) oder massenbilanzierten erneuerbaren Treibstoffen nach europäischem Standard ohne Steuererleichterung.

TELLER-TROG-TANK

In der Schweiz gilt ein besonders strenger Grundsatz: Erneuerbare Brenn- und Treibstoffe aus Nahrungs- oder Futtermitteln sowie solche, die die Nahrungsmittelproduktion direkt konkurrenzieren, dürfen nicht in Verkehr gebracht werden. Im Vordergrund stehen deshalb insbesondere biogene Abfälle, Reststoffe und Produktionsrückstände.

Zusätzlich gelten ökologische Anforderungen an die verwendeten Rohstoffe und deren Herstellung. Damit geht die Schweiz in wichtigen Bereichen weiter als andere Märkte. Dieser «Swiss Finish» stellt sicher, dass die Nutzung erneuerbarer Treib- und Brennstoffe nicht zulasten der Nahrungsmittelproduktion oder der Umwelt erfolgt.

UMSETZUNG

Für die Umsetzung dieser Kompensationspflicht setzt sich die Stiftung KliK ein. Sie ist eine Kompensationsgemeinschaft, die Projekte zur Reduktion von Treibhausgasen unterstützt.

Das grösste CO₂-Einsparpotenzial bieten nach wie vor flüssige Biotreibstoffe. Sie wirken sofort und ohne Komforteinbusse in jedem Fahrzeug mit Verbrennungsmotor. Autofahrerinnen und Autofahrer sowie Transporteure sparen heute rund eine halbe Million Tonnen CO₂ pro Jahr.

2013 – 2024

In der Zeit von 2013 bis 2024 werden Anreize gesetzt, um den Klimaschutz in der Schweiz voranzutreiben. Dazu gehören Busse für nicht kompensierte CO₂-Emissionen sowie Steuererleichterungen für nachhaltige Biotreibstoffe. Zudem wird das Förder- bzw. Lenkungsmodell KliK eingesetzt, um den Ausstoss von Treibhausgasen zu reduzieren.

Ab 2025

Im Jahr 2025 tritt voraussichtlich das revidierte CO₂-Gesetz in Kraft und ermöglicht eine Annäherung an die europäische Richtlinie RED II für fortgeschrittene Biotreibstoffe. Mit der Einführung der Massenbilanzierung wird es möglich sein, den Handel mit Biotreibstoffen zu vereinfachen. Ausserdem sollen internationale Zertifizierungssysteme wie ISCC, REDCert und RSB anerkannt werden.

Eine Überführungspflicht von erneuerbaren Treibstoffen, wie ursprünglich vom Bundesrat vorgeschlagen, wird es aus Kostengründen nicht geben. Das revidierte CO₂-Gesetz soll für den Konsumenten zu keinen Mehrkosten führen.

Geschäftsstelle

Biofuels Schweiz
Verband der Schweizerischen Biotreibstoffindustrie
Bahnhofstrasse 9
CH-4450 Sissach