Der Anteil biogener Treibstoffe in der Schweiz lag im Jahr 2010 lediglich bei 0,17 %. Im Jahr 2019 stieg dieser Wert auf 6,7 % beim Diesel- und 2,6 % beim Benzinabsatz.
Mit dem neuen CO₂-Gesetz steigt ab 2022 die Kompensationspflicht der Treibstoffimporteure vorerst auf 15 %. Dies wird zu einer weiteren Steigerung des Absatzes von nachhaltigen, erneuerbaren Treibstoffen führen.
Seit dem 1. Januar 2013 sind nur noch auf Abfällen und Reststoffen basierende biogene Treibstoffe von der Mineralölsteuer befreit. Die Oberzolldirektion (BAZG) hat ihre Praxis beim Erteilen der Steuererleichterung in den letzten sieben Jahren laufend verschärft. Als Folge des revidierten CO₂-Gesetzes, das voraussichtlich am 1.1.2025 in Kraft tritt,
werden auch ab dem 1.1.2025 Steuererleichterungen gewährt;
werden auch in der Schweiz sogenannte „advanced biofuels“ analog der Erneuerbaren Energie Richtlinie (RED II) der EU akzeptiert.
Bis 2012 verkauften die inländischen Hersteller sowie die Importeure von Biodiesel ihre Ware zu einem
grossen Teil an Betreiber von LKW-Flotten und Baumaschinen. An der Tankstelle ist reiner Biodiesel (B100) praktisch verschwunden, das Geschäft hat sich mengenmässig nicht gelohnt. Ab 2013 stiegen die Importe markant. An vielen Tankstellen wird unterdessen B7 – Mineralöldiesel mit einem nicht zu deklarierenden Anteil von 7 % Biodiesel – verkauft.
Bioethanol ist in der Schweiz als Beimischung zu Benzin Bleifrei 95 oder als E85 erhältlich. Beimischungen bis zu 5% sind gemäss SN EN 228 nicht deklarationspflichtig. E85 besteht zu 85 % aus Bioethanol und zu 15 % aus Benzin Bleifrei 95. Die Beimischung von 15 % Benzin ist zur Verbesserung der Kaltstartfähigkeit notwendig. E85 ist ausschliesslich für Flex-Fuel-Fahrzeuge (FFV) geeignet. Schweizweit bieten rund 50 Tankstellen E85 an, Tendenz mangels Nachfrage sinkend.
Auch beim Bioethanol sind die – ausschliesslich importierten – Mengen seit 2014 stark angestiegen. Der deutlich tiefere Anteil erneuerbarer Komponenten beim Benzin ist darauf zurückzuführen, dass das aktuelle, bis 31.12.2024 gültige CO₂-Gesetz keine Massenbilanzierung zulässt, wie sie bei Strom und Gas üblich ist. Den Nachweis der ökologischen und sozialen Mindestanforderungen für Bioethanol zu erbringen, ist daher ungleich schwieriger als bei Biodiesel. Das Gesetz verlangt zwar die Akzeptanz der technischen Standards. Die Behörden sind aber nicht bereit, eine aus technischen Gründen unvermeidliche Massenbilanzierung, und sei dies nur in klar umschriebenen Teilbereichen, zu akzeptieren.
Biofuels Schweiz
Schweizerischer Verband der Biokraftstoffe
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CH-4450 Sissach