Erdgas, Flüssiggas und biogene Treibstoffe: Verlängerung der Steuererleichterungen bis Ende 2021

25. Juni 2019

UREK-N

Mit 22 zu 2 Stimmen hat die Kommission einen Entwurf zur Änderung des Mineralölsteuer-, Umweltschutz- und CO2-Gesetzes im Rahmen der parlamentarischen Initiative 17.405 verabschiedet. Diese betrifft die seit dem 1. Juli 2008 gewährten Steuererleichterungen für umweltschonende Treibstoffe. Die Förderung läuft am 30. Juni 2020 aus, sie soll allerdings in anderer Form weitergeführt werden; der Bundesrat hat in seiner Vorlage zur Totalrevision des CO2-Gesetzes (17.071) einen entsprechenden Vorschlag gemacht. Die Totalrevision wird voraussichtlich nicht rechtzeitig in Kraft treten. Die Kommission hat deshalb eine Gesetzesänderung erarbeitet, die die Steuererleichterungen sowie die bis Ende 2020 befristeten Instrumente des geltenden CO2-Gesetzes bis zum Inkrafttreten der bevorstehenden Totalrevision, jedoch spätesten bis zum 31. Dezember 2021 verlängert. Zudem wird mit der Vorlage die bisherige steuerliche Ungleichbehandlung von verflüssigten und gasförmigen Gasen behoben. Mehrere starke Minderheiten wollen sicherstellen, dass verschiedene Massnahmen zur Reduktion von CO2-Emissionen über 2021 weitergeführt und verschärft werden (Verminderung der Emissionen gegenüber 1990 um jährlich 3 Prozent), falls keine Totalrevision des CO2-Gesetzes erfolgen sollte. Eine Minderheit beantragt, nicht auf die Vorlage einzutreten.

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