Steuererleichterungen für alternative Treibstoffe bis Ende 2023

9. Dezember 2019

Der Nationalrat folgte am Montag stillschweigend dem Ständerat und bereinigte die Vorlage für die Schlussabstimmungen.

Auf Erdgas, Flüssiggas und biogenen Treibstoffen sollen weiterhin und bis Ende 2023 Steuererleichterungen gewährt werden. Das hat das Parlament entschieden.

Der Nationalrat folgte am Montag stillschweigend dem Ständerat und bereinigte die Vorlage für die Schlussabstimmungen. Dieser hatte die Steuererleichterungen nicht wie von der Umweltkommission des Nationalrates zunächst beantragt nur bis Ende 2021 beibehalten wollen.

Die Förderung der die Umwelt schonende Treibstoffe läuft Ende Juni 2020 aus. Zwar soll sie in anderer Form weitergeführt werden. Das totalrevidierte CO2-Gesetz – über das im Parlament noch debattiert wird – tritt aber voraussichtlich nicht rechtzeitig in Kraft.

Wie der Ständerat hat sich nun auch der Nationalrat dafür ausgesprochen, die geltenden Regeln bis 2023 zu verlängern: Auf Erdgas, Flüssiggas und biogenen Treibstoffen sollen weiterhin Steuererleichterungen gewährt werden.

Mit der Verlängerung sollen Parlament und Branche genügend Zeit für die neue Regelung erhalten, hiess es im Ständerat. Die kleine Kammer hatte vor einer Woche beschlossen, die heutigen Klimainstrumente nicht so zu verlängern und so zu verstärken, dass die Schweiz den eingeschlagenen Weg fortsetzt.

Die ständerätliche Umweltkommission und Minderheiten im Nationalrat hätten ein solches“Klimagesetz light“ als Übergangslösung bis zum Inkrafttreten des CO2-Gesetze gewollt. Sie hatte damit erreichen wollen, dass die Schweiz auch auf dem Absenkpfad bleibt, wenn sich die Beratungen zum totalrevidierten CO2-Gesetz verzögern.

Der Ständerat reduzierte dann aber auf Antrag einer Minderheit die Vorlage auf das, worum es ursprünglich ging: Steuererleichterungen für umweltschonende Treibstoffe, die seit Juli 2008 gewährt werden.

Quelle: sda, 09.12.2019

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