2007: Gründung Biofuels Schweiz, SKR-Projekte Bioethanol + Biodiesel
2008: Steuererleichterung für Biotreibstoffe
2008 bis 2012: 1. Kreditierungsperiode
1.1.2013: CO₂-Gesetz tritt in Kraft / Gründung Stiftung KliK
2014 bis 2020: 2. Kreditierungsperiode
2018: Parlament versenkt Totalrevision CO₂-Gesetz
2021 bis 2030: 3. Kreditierungsperiode
2021: Volk lehnt Totalrevision CO₂-Gesetz ab
2021: Parlament verlängert bestehende Massnahmen bis 31.12.2024
ab 2022: Revision des bestehenden CO₂-Gesetzes
Im Rahmen des Kyoto-Protokolls und des Pariser Klimaabkommens hat sich die Schweiz verpflichtet, die CO₂-Emissionen bis 2030 um 50 Prozent unter das Niveau von 1990 zu senken. Mit der Revision des CO₂-Gesetzes tut sich das Parlament schwer. Nach dem Volks-Nein zur Totalrevision des CO₂-Gesetzes im Juni 2021 steht nun eine moderate Revision zur Diskussion. Anreize statt neuer Steuern und Abgaben gelten dabei als Prämisse. Hält sich das Parlament an den Fahrplan des Bundesrates, tritt das revidierte Gesetz am 1. Januar 2025 in Kraft.
Das revidierte CO₂-Gesetz sieht für Treibstoffimporteure eine Überführungspflicht für erneuerbare Treibstoffe vor, vergleichbar mit der Beimischungspflicht in den EU-Staaten. Der Bundesrat erhält die Kompetenz, den Anteil der erneuerbaren Treibstoffe auf 5 bis 10 Prozent festzulegen, gemessen am CO₂-Ausstoss. Dazu kommt die bisherige Kompensationspflicht, die der Bundesrat zwischen 5 und 90 Prozent festlegen kann.
Mit dem revidierten CO₂-Gesetz gleicht sich die Schweiz bei den sozialen und ökologischen Kriterien für nachhaltige erneuerbare Treibstoffe dem europäischen Standard an. So haben die Treibstoffimporteure künftig die Wahl zwischen steuerbefreiten erneuerbaren Treibstoffen nach den bisherigen Kriterien (Swiss Finish) oder massenbilanzierten erneuerbaren Treibstoffen ohne Steuererleichterung nach europäischem Standard.
Biofuels Schweiz
Schweizerischer Verband der Biokraftstoffe
Bahnhofstrasse 9
CH-4450 Sissach