CO₂-Gesetz ab 2025: die UREK-N berät die erneuerbaren Treibstoffe

20. Januar 2022

Medienmitteilung der UREK-N vom 18. Januar 2022

Die Kommission möchte ein neues Modell für die Förderung biogener und erneuerbarer synthetischer Treibstoffe ausarbeiten. Konkret soll ab 2025 eine Beimischpflicht gelten, kombiniert mit befristeten Steuererleichterungen und der Möglichkeit, den Einsatz biogener und erneuerbarer synthetischer Treibstoffe an die CO₂- Flottenemissionsregelung anzurechnen. Zu diesem Zweck hat die Kommission ohne Gegenstimme die Kommissionsinitiative 22.402 eingereicht. Die parlamentarische Initiative 21.466 ist vom Urheber zugunsten der neuen Kommissionsinitiative zurückgezogen worden.

Quelle: parlament.ch

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