Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 2. April 2025 die revidierte CO2-Verordnung teilweise rückwirkend auf den 1. Januar 2025 in Kraft gesetzt. Diese legt die Reduktionsziele für den Treibhausgas-Ausstoss der verschiedenen Sektoren bis 2030 fest. Zudem konkretisiert sie die Massnahmen, die das Parlament mit der Revision des CO2-Gesetzes im März 2024 beschlossen hat. Die CO2-Verordnung regelt unter anderem die neue Bundes-Unterstützung von Massnahmen zur Anpassung an den Klimawandel sowie Fördermassnahmen für Unternehmen, die klimafreundliche Technologien einsetzen.
Mit dem revidierten CO2-Gesetz soll der Treibhausgas-Ausstoss der Schweiz bis 2030 gegenüber dem Wert von 1990 halbiert werden. Die Verminderung erfolgt zu zwei Dritteln mit Massnahmen im Inland.
Link zu den Verordnungen und den erläuternden Berichten: Bundesrat setzt revidierte CO2-Verordnung in Kraft
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