25.03.2024 – Die Revision des CO2-Gesetzes in der Schweiz ist abgeschlossen. Im Detail sieht das Gesetz wie folgt aus: Vorlage der Redaktionskommission für die Schlussabstimmung (parlament.ch)
Importeure und Hersteller von Fahrzeugen können beantragen, dass die CO2-Verminderung, die durch die Verwendung erneuerbarer synthetischer Treibstoffe erzielt wird, bei der Berechnung der CO2-Emissionen ihrer Neuwagenflotte berücksichtigt wird. Sie müssen hierfür Nachweise vorlegen, aus denen hervorgeht, welche Menge solcher Treibstoffe ihnen welcher Inverkehrbringer vertraglich zurechnet. Diese synthetischen Treibstoffe müssen die Anforderungen nach Artikel 35d USG erfüllen.
In Deutschland wurde inzwischen bestätigt, dass die Produkte HVO100, reiner paraffinischer Treibstoff, und B10, Diesel mit bis zu 10 % Biodiesel, ab dem 13. April 2024 an Tankstellen verkauft werden dürfen. Allerdings ist B7 nun ein geschützter Treibstoff – wenn also B10 oder paraffinischer Diesel an der Tankstelle verfügbar ist, muss auch B7 angeboten werden.
Quelle: www.parlament.ch März 2024
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