CO2-Gesetz im Nationalrat

11. Juni 2020

Am 9. und 10. Juni 2020 befasste sich der Nationalrat mit der Totalrevision des CO2-Gesetzes. Für unsere Branche ist der Ausgang der Debatte kontrovers:

  • Für uns positiv: Bei der Kompensationspflicht der Treibstoffimporteure sowie den damit verbundenen Ersatzabgaben übernahm der Nationalrat die Version des Ständerats. Konkret: die Kompensation für die Jahre 2022 bis 2024 sind 15 % zu kompensieren, ab 2025 bis 2030 20 %. Die Ersatzabgabe steigt von CHF 160 auf CHF 320 pro Tonne CO2.
  • Für uns negativ: Bei den Steuererleichterungen will der Nationalrat keine Verlängerung bis 2030, sondern wie im Dezember 2019 beschlossen bis maximal 31.12.2023. Hier besteht nun eine Differenz zum Ständerat, der eine Verlängerung bis 2030 will.

Wir werden nun zusammen mit unserer Allianz die Situation analysieren und uns auf die Differenzbereinigung während der Herbstsession vorbereiten.

Für detaillierte Auskünfte stehen wir gerne zur Verfügung: office@biofuels-schweiz.org / 061 983 11 11

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