Bundesrat verabschiedet Botschaft zum CO₂-Gesetz

16. September 2022

Treibstoff-Importeure: Kompensationspflicht und erneuerbare Treibstoffe

Importeure von Benzin und Diesel müssen weiterhin einen Teil der CO₂-Emissionen dieser Treibstoffe mit Klimamassnahmen ausgleichen, neu mit einem Maximalsatz von bis zu 90 %. Die Importeure können ihre Emissionen auch mit Klimaschutzprojekten im Ausland ausgleichen. Mit dem Abschluss verschiedener bilateraler Abkommen hat die Schweiz die Voraussetzungen dafür geschaffen. Der maximale Zuschlag, den die Treibstoff-Importeure dafür an der Tanksäule verlangen können, bleibt unverändert bei 5 Rappen pro Liter Benzin und Diesel. 5 bis 10 % der CO₂-Emissionen aus Treibstoffen sollen die Importeure direkt dadurch vermindern, dass sie erneuerbare Treibstoffe in Verkehr bringen. Gleichzeitig werden die Erleichterungen bei der Mineralölsteuer bis 2030 weitergeführt.

Medienmitteilung vom 16.09.2022

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